Digitalisierung in Schulen

Digitalpakt: Auf die Kommunen kommt es an

Der Bund stellt mit dem Digitalpakt einen milliardenschweren Fördertopf zur Verfügung, mit dem die Schulen mit digitaler Technik aufgerüstet werden sollen. Ob das Gießkannen-Geld die erwünschte Wirkung entfaltet, hängt vor allem von den Kommunen ab, die als Schulträger das Geld abrufen und investieren. Besonders der Fachkräftemangel könnte hier zum Problem werden. Im schlimmsten Fall könnte der Digitalpakt die Schere zwischen armen und reichen Städten und Gemeinden sogar weiter öffnen.

Zu Beginn des Jahres hat der Bund mit den Ländern den Digitalpakt vereinbart: Über einen Zeitraum von fünf Jahren stehen dann insgesamt über fünf Milliarden Euro bereit. Auch wenn dieses Geld alleine nicht reichen wird, um eine sinnvolle Digitalisierung an Schulen zu erreichen, ist es doch ein erster Schritt. Was förderfähig ist, regelt die zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Verwaltungsvereinbarung. Gefördert werden können unter anderem Netzwerk-Infrastruktur und WLAN-Technik, standortgebundene Anzeigegeräte wie Beamer und interaktive Whiteboards sowie digitale Lernplattformen. Mobile Geräte wie Laptops sind nur eingeschränkt förderfähig – hier gelten Obergrenzen.

Bevor das Geld fließen kann, müssen die Länder allerdings noch eine Förderrichtlinie beschließen, die die Bedingungen regelt, unter denen Schulen Geld beantragen können. Hier sind wie gewohnt manche Bundesländer deutlich schneller als andere. Inzwischen hat aber auch NRW die Föderrichtlinie veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass alle Länder diese Hausaufgaben in den kommenden Monaten erledigen werden.

Noch in diesem Jahr können dann viele Städte und Gemeinen beim jeweiligen Bundesland gemäß der jeweiligen Förderrichtlinien die Mittel abrufen. Die Kommunen sind die entscheidenden Schaltstellen bei der Verwendung des Digitalpakt-Geldes, da sie als Schulträger verantwortlich für die Gebäude und die sächliche Ausstattung der Schulen sind. Von der Arbeit der Mitarbeiter in den Schulverwaltungsämtern hängt daher maßgeblich ab, ob das Geld abgerufen und sinnvoll ausgegeben wird. Im folgenden möchte ich darstellen, welche Anforderungen an die Kommunen gestellt werden, welche Probleme hier auftreten können und welche Lösungen denkbar sind.

Kommunen rufen Geld aus Fördertöpfen oft nicht ab

Gerade bei Infrastrukturmaßnahmen wie dem Digitalpakt taten sich in der Vergangenheit viele Kommunen schwer das zur Verfügung stehende Geld auszugeben. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Presseberichte darüber, dass Kommunen das Geld aus Milliarden-schweren Fördertöpfen nicht abrufen – etwa beim Breitbandausbau oder für gute Luft in den Innenstädten.

Eine Ursache ist dabei nicht selten der Fachkräftemangel. Dieser ist vor allem in den Bereichen groß, die für die Planung und Durchführung von komplexen Infrastrukturmaßnahmen wichtig sind: Bei Absolventen von Ingenieursstudiengängen und bei IT-Fachkräften tun sich die Kommunen besonders schwer, offene Stellen zu besetzen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von des Beratungsunternehmens Publecon in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DstGB).

Fachkräftemangel durch Lohn-Lücke

Ein Grund für diese Schwierigkeiten ist offensichtlich: Solange wie derzeit die Bau- und die IT-Branche brummen, finden die für die Realisierung von (digitalen) Infrastruktur-Projekten nötigen Architekten, Ingenieure und Informatiker deutlich lukrativere Jobs bei Bauunternehmen als im öffentlichen Dienst. Die Lohn-Lücke zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst war ein Grund, warum die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) bei den Tarif-Verhandlungen im Frühjahr 2018 vor allem die Gehälter für die hohen Entgelt-Gruppen anheben wollten.

Der Personalmangel im öffentlichen Dienst ist aber nicht zuletzt auch das Ergebnis kurzsichtiger Personalpolitik. Denn in den 90er und 00er Jahren haben die Städte und Gemeinde die Zahl der Angestellten im öffentlichen Dienst durch Sparmaßnahmen deutlich gesenkt.

Ein Ende des Fachkräftemangels ist nicht in Sicht: In den nächsten Jahren werden viele Angestellte im öffentlichen Dienst in den Ruhestand gehen. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC werden bis 2030 rund 800.000 Fachkräfte im öffentlichen Dienst fehlen. Bei den Fachkräften für Informations- und Kommunikationstechnologie und bei ingenieurtechnische Berufen wird der relative Mangel besonders hoch bleiben.

Fachkräftemangel könnte Digitalpakt ausbremsen

Der Fachkräftemangel könnte im Hinblick auf den Digitalpakt gleich in vielerlei Hinsicht zum Problem werden. So könnte es in unterbesetzten Verwaltung schon an Personal fehlen, um die oft komplexen Anträge entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinien zu stellen. Insofern wird es von zentraler Bedeutung sein, dass die Anträge möglichst einfach gehalten werden und die Kommunen Unterstützung und Beratung von den Ländern erhalten.

Eine wichtige Grundlage für belastbare Anträge ist ein Medienentwicklungsplan. Mit diesem Dokument planen die Gemeinden zum Beispiel sowohl die Anschaffung von Ausstattung als auch die Organisation des Supports. Wichtiger als die bloße Existenz eines solchen Plans ist allerdings seine Qualität: Nur wenn hier sinnvolle Anschaffungen festgeschrieben sind, wird das Geld auch sinnvoll verwendet. Noch viel zu häufig geben Schulträger Mittel ohne Absprache mit den Schulen aus: Es bringt zum Beispiel wenig, die Schulen mit Tablets zu fluten, wenn die Netzwerk-Infrastruktur noch nicht auf Vordermann gebracht wurde.

Auch Verwaltungs-Mitarbeiter brauchen Fortbildungen

Der Fachkräftemangel erschwert natürlich auch die Medienentwicklungsplanung. Erschwerend zur oft zu niedriegen Zahl der Mitarbeiter kommt die nicht selten fehlende pädagogische Qualifikation der Mitarbeiter in der Schulverwaltung. Sowohl der Bürgermeister als auch die Dezernenten als oberste Mitarbeiter der Verwaltung werden in der Regel vom Stadt- bzw. Gemeinderat gewählt. Dabei spielt nicht selten das Parteibuch eine wichtigere Rolle als die Qualifikation. Aber auch auf niedrigeren Ebenen in den Schulverwaltungsämtern sind nur selten Menschen mit pädagogischer Ausbildung tätig.

Pädagogischer Sachverstand auf kommunaler Ebene ist aber unerlässlich. Sonst besteht die Gefahr, dass Geld in eine nicht mehr zeitgemäße Ausstattung investiert werden. Um solche Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollten nicht nur die Lehrkräfte, sondern auch Verwaltungsmitarbeiter bei Fortbildungen, Barcamps und Konferenzen zur digitalen Bildung teilnehmen. Leider trifft man dort viel zu selten Vertreter*innen der Kommunen.

Medienentwicklungsplanung als organisatorische Herausforderung

Selbst wenn sich auch die Verwaltungs-Mitarbeiter weiter bilden, sitzen die Experten weiter in den Schulen. Die Kooperation ist allerdings sehr komplex, da die Medienentwicklungsplanung in Koordination mit den Medienkonzepten aller Schulen erfolgen müssen: Grundschulen haben dabei andere Anforderungen als Berufskollegs. Hier besteht der Bedarf für einen intensiven Austausch, bei dem die kommunalen IT- und Verwaltungs-Angestellten und die Pädagogen gemeinsam arbeiten müssen. Dabei sollten auch Schüler*innen und Eltern eingebunden werden – dies erhöht die Akzeptanz für die in der Regel kostspieligen Investitionen.

Bei diesem Prozess sollte der Schulträger bei der Medienentwicklungsplanung auch die Vernetzung der Schulen innerhalb der Kommune fördern. Denn es ist wünschenswert, dass sich alle Schulen auf eine einheitliche Infrastruktur einigen: Das erleichtert den Support und senkt in der Regel auch die Kosten. Die gemeinsame Arbeit kann zudem zu einem Wissenstransfer zwischen den Schulen beitragen und zu einer besseren Verknüpfung der Medienbildung an den verschiedenen Schulformen führen, wodurch die Übergänge zwischen den Schulen für die Schüler*innen erleichtert würden.

Um einen solchen Prozess zu zu planen und durchzuführen ist es sinnvoll, externe Expertise einzubinden. Im Land NRW beispielsweise gibt es in allen Kreisen und Städten sogenannte Medienberatungen. Hier stehen abgestellte Lehrkräfte zur Verfügung, die nicht nur die Schulen, sondern auch die Städte und Gemeinden beraten können – nicht zuletzt auch dazu, welche Fördertöpfe zur Verfügung stehen. Die Verwaltungen müssen diese Beratungsangebote aber eben auch in Anspruch nehmen.

Langfristige Planung erfordert langfristige Zusagen

Ist die Medienentwicklungsplanung erfolgt und der Antrag auf Fördermittel bewilligt, gibt es noch einen Stolperstein. Denn Voraussetzung für Anschaffungen sind Ausschreibungen. Da die Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes höhere Summen umfassen, müssen sie in aller Regel öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungen erfordern dabei nicht nur IT-Fachwissen, sondern auch Know-How im Hinblick auf das Vergaberecht – eine Kombination, die angesichts des Fachkräftemangels nicht in allen Rathäusern anzutreffen sein wird.

Eine weitere Herausforderung für die Kommungen bei der Ausschreibung und danach bei der Begleitung der Umsetzung der Aufträge ist, dass Digitalisierungs-Maßnahmen oft Ressort-übergreifend durchgeführt werden müssen. Wenn es zum Beispiel um die Realsierung einer belastbaren Netzwerk-Infrastruktur vom Glasfaser-Anschluss bis zum WLAN-Router im Klassenraum geht, verschwimmen die Kompetenz-Grenzen zwischen Bauamt, Immobilien-Management, IT-Abteilung und Schulverwaltungsamt. Für eine reibungslose Zusammenarbeit müssen effiziente interne Prozess- und Kommunikationsstrukturen vorhanden sein. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Neue Technik braucht belastbaren IT-Support

Ist die neue IT dann aber erst einmal vor Ort, ist wiederum Personal von Nöten, um den Support sicher zu stellen, damit die Geräte auch dauerhaft funktionstüchtig sind. Lehrkräfte können dies aufgrund der vielfältigen Aufgaben nicht leisten. Genauso wie jede Schule einen Hausmeister hat, der sich um die Instandhaltung des Gebäudes kümmert, bräuchte es in jeder Schule auch einen IT-Admin.

Um diese Aufgaben zu bewältigen, müssten viele Schulträger ihr Personal aufstocken, wenn das Geld aus dem Digitalpakt sinnvoll verwendet werden soll. Wenn dies aufgrund des Fachkräftemangels nicht gelingt, müssen die Schulträger ggf. mit externen Dienstleistern Support-Verträge abschließen. Hierbei ist es aber von entscheidender Wichtigkeit, dass Mitarbeiter der Stadt die Unternehmen im Blick behält und für Qualitätssicherung sorgt: Genauso wie der Hausmeister als städtischer Angestellter die Arbeit von Handwerkern im Blick behält, sollte ein Fachmann die Arbeit von externen IT-Dienstleistern koordinieren und überwachen.

Mit der Anschaffung von IT-Geräten muss automatisch auch die Planung der Erneuerung des Geräte-Pools einher gehen. Ein Problem ist dabei, dass derzeit vollkommen unklar ist, ob der Digitalpakt eine einmalige Finanzspritze des Bundes bleibt. Für eine belastbare Planung der Erneuerungs-Zyklen wäre es wünschenswert, dass Bund und Länder Klarheit schaffen, in welchem Umfang sie künftig die Städte und Gemeinden unterstützen werden.

Öffnet Digitalpakt die Schere zwischen Arm und Reich weiter?

Es ist fragwürdig, ob alle Kommunen die oben beschriebenen Anforderungen leisten können. Viele Städte und Gemeinden sind überschuldet und haben wenig Spielräume im Haushalt. Dabei existieren große regionale Unterschiede. Dies könnte zum Problem werden, weil die Schulträger bei allen Investitionen einen Eigenanteil von zehn Prozent beisteuern müssen. Es ist daher zu befürchten, dass die Schere zwischen armen und reichen Kommunen bei der Bildung weiter auseinander geht.

Auch bei der Suche nach qualifiziertem Personal sind überschuldete Kommunen natürlich im Nachteil. Schon bei der Besetzung von Lehrerstellen zeigt sich, dass es Schulen in sozialen Brennpunkten deutlich schwerer haben Lehrerstellen zu besetzen. Umso wichtiger ist es, dass in den klammen Kommunen nicht noch zusätzlich die Stellen in der Schulverwaltung unbesetzt bleiben.

Gerade strukturschwache Kommunen brauchen daher mehr Unterstützung von Bund und Ländern. Eine Möglichkeit wäre es, wenn der Bund Verbindlichkeiten von besonders hoch verschuldeten Kommunen übernimmt. Ein solcher Schuldenschnitt würde es diesen Städten und Gemeinden wieder selbst aus eigener Kraft mehr investieren zu können.

Ein denkbare Hilfe für die Kommunen wäre auch eine Abschaffung oder Einschränkung des sogenannten Kooperationsverbots. Dieses schränkt stark ein, in welchen Bereichen der Bund den Ländern im Bildungsbereich finanziell unter die Arme greifen darf. Personalausgaben gehören nicht dazu. Die Kommunen dürfen daher zum Beispiel das Geld aus dem Digitalpakt nicht für die Schaffung von Stellen ausgeben. Wünschenswert wäre aber, dass der Bund die Schulträger auch bei den Personalausgaben im Schulbereich unterstützen kann – zum Beispiel für IT-Personal, das die neue Digital-Infrastruktur in Stand hält.

Denkbar wäre auch die Schaffung von zusätzlichen Landesstellen an den Schulen. Weil die Bundesländer bis auf wenige Ausnahmen an den Schulen nur Lehrkräfte einstellen können, bleiben viele Aufgaben an den Pädagogen hängen. Dabei gibt es heute viele Tätigkeiten, für die eine andere Ausbildung erforderlich wäre. Zur Entlastung der Lehrer*innen wäre es daher wünschenswert, wenn Schulen über ein Personal-Budget verfügen könnten, das sie je nach Bedarf für die jeweils dringlichsten Aufgaben ausgeben könnten – ggf. eben auch für den IT-Support.

Erforderlich: Kontaktpflege zwischen Schulen und Schulträgern

Klar ist: Viele Kommunen brauchen mehr Unterstützung als nur den Digitalpakt. Klar ist aber auch: Der Fachkräftemangel wird auch in den kommenden Jahren ein Problem bleiben. Umso wichtiger ist es daher, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulträgern zu optimieren, um gemeinsam die vorhandenen Ressourcen optimal auszunutzen. Eine häufig vernachlässigte Grundlage für eine gute Zusammenarbeit ist die Pflege der persönlichen Kontakte auf menschlicher Ebene.

Lehrkräfte und Schulleitungen haben oft ein Bild von Verwaltungsmitarbeitern als gedankenlose, träge Apparatschiks. Und die kommunalen Kräfte erleben Vertreter der Schulen oft als undankbare Querulanten, die nie zufrieden sind und die geleistete Arbeit nicht schätzen. Umso wichtiger ist es daher regelmäßig die Kontakte zu pflegen und zusammen zu sitzen. Das ist nicht zuletzt auch nötig, um die jeweils andere Perspektive besser zu verstehen. Sollte die Zusammenarbeit im Rahmen des Digitalpakts zur Intensivierung der Kooperation zwischen den Vertretern der Schulen und der Kommunen führen, wäre das auf lange Sicht wahrscheinlich sogar wertvoller als die Milliarden.

Bild von DarkWorkX auf Pixabay

Ein Gedanke zu „Digitalpakt: Auf die Kommunen kommt es an

  1. Maik Riecken

    Auf die Kommunen kommt es an – auch. Je mach tatsächlicher Ausgestaltung der Förderrichtlinie eines Bundeslandes, kommt es auch auf die Schulen an. Neben „Experten“ für die pädagogische Nutzung digitaler Medien sitzen dort manchmal auch Menschen, die das, was nun kommt, überhaupt nicht mehr übersehen, weil es teilweise weit über Kenntnisse hinausgeht, die man sich nebenbei im Lehrerberuf aneignen kann. Netzwerkverkabelung in WLAN-Ausstattung (die Hauptsäule des Digitalpakts) würde ich eher ungern Lehrkräften überlassen – das können andere Berufsgruppen dann doch besser.

    Für die meisten Kommunen wird das Thema eigentlich nur im Ansatz beherrschbar, wenn bestimmte Dienstleistungen extern eingekauft werden (Erstellung von Leistungsverzeichnissen z.B.) und wenn man sich untereinander vernetzt und gegenseitig aushilft – bei z.B. Standardausschreibungstexten. Diese „Begleitleistungen“ müssen aber in der Förderrichtlinie des Landes auch förderfähig sein. Und es muss mehr interkommunale Zusammenarbeit implementiert werden – das ist für Verwaltung oft ganz schön ungewohnt.

    In Niedersachsen gibt es ein quasi zweistufiges System: Mit dem Förderantrag wird nur ein grobes Raster (3×1000 Zeichen) von der Schule zum späteren Einsatz erarbeitet. Erst mit Abgabe des Fördernachweises durch die Kommune nach Abschluss einer Maßnahme muss ein Medienbildungskonzept (MBK) vorliegen. Immer wieder. Bei jeder Maßnahme. Genügt das den Anforderungen nicht – und hier wird offenbar durchaus inhaltlich geprüft – kann im schlimmsten Fall die Mittelrückforderung kommen.

    Das ist auch für Schulen immense Arbeit: Sie müssen MBKs als Prozess anlegen und denken, wo man Konzepte doch eigentlich nur schreibt und abheftet. Und sie müssen eine gewisse Qualität liefern, damit für den Träger die Mittel fließen. Ist das zu überhaupt zu schaffen?

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